Der Kauf setzt die bedingungslose Annahme der folgenden Verkaufsbedingungen voraus:
Allgemeines
- Eine Online Only-Auktion ist eine reine Verkaufsauktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB dar.
- Der Verkauf erfolgt freiwillig. Die Online Only-Auktion wird von uns, der Quittenbaum Kunstauktionen GmbH (im weiteren Verlauf Verkäufer genannt) im eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber durchgeführt.
- Käufer haben keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Auftraggeber.
- Die Versteigerung erfolgt in Euro. Gesteigert wird im Regelfall um jeweils 5% – 10% des vorangegangenen Gebots in Euro.
Bieten und Auktion
- Die Übermittlung eines Gebots erfolgt ausschließlich über die Quittenbaum Website. Ein abgegebenes Gebot ist für den Kunden bindend. Die Bestätigung über den Eingang des abgegebenen Gebots stellt noch keine verbindliche Annahme des Gebots dar.
- Gebote können innerhalb von einem festgelegten Zeitraum abgegeben werden. Kunden können ein Höchstgebot platzieren. Dieser Betrag wird automatisch nur bis zu dem Betrag ausgeschöpft, welcher notwendig ist, um alle konkurrierenden Gebote zu überbieten. Zum Endpunkt der Auktion schließen die Lose selbstständig im Minutentakt. Änderungen der Schließzeiten sind vorbehalten. Ein in den jeweils letzten 3 Minuten vor Ablauf der Frist abgegebenes konkurrierendes Gebot verlängert die Gebotsfrist eines Loses automatisch um 3 Minuten. Diese Verlängerung wird auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, bis für einen Zeitraum von 3 Minuten kein neues konkurrierendes Gebot eingeht oder der besagte Zeitraum bereits 40 Mal verlängert wurde.
- Der Verkäufer übernimmt, soweit er dies nicht zu vertreten hat, keine Haftung für technische Probleme, wie Firmen-Firewalls, Störungen der Internetverbindung oder der Software, da diese sich der Kontrolle des Verkäufers entziehen und daher nicht völlig ausgeschlossen werden können. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch solche Störungen die Abgabe des Gebots vermeiden oder zu spät ermöglichen. Können aufgrund einer Störung zeitweise keine Gebote abgegeben werden, so behält sich der Verkäufer vor, den Auktionszeitraum um die Dauer der Störung zu verlängern.
Keine Vorbesichtigung, Katalogangaben, Haftung des Versteigerers
- Die Lose können vor dem Kauf nicht besichtigt und geprüft werden; sie sind ausnahmslos gebraucht und von einem gewissen Alter; manche entsprechen daher eventuell nicht mehr den heute geltenden gesetzlichen Sicherheitsstandards. Ihr dadurch bedingter tatsächlicher Erhaltungszustand, der im Katalog durchgehend nicht ausdrücklich beschrieben wird, ist vereinbarte Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB). Abbildungen im Katalog müssen die Gegenstände nicht farbgetreu wiedergeben. Alle Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden, dienen nur der Information. Sie sind nicht vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und enthalten keine Garantien im Rechtssinne. Vereinbarte Beschaffenheit sind nur die Katalogangaben über die Urheberschaft, Signatur, Material und Provenienz, eine besondere Garantie, aus der sich weitergehende Rechte des Käufers ergeben, wird vom Verkäufer hinsichtlich der entsprechenden Beschaffenheit ausdrücklich nicht übernommen. Die Vereinbarung über die Urheberschaft, Signatur, Material und Provenienz begründet auch keine strengere als die im Gesetz vorgesehene Haftung, vgl. §§ 276 Abs. 1, 443, 477 BGB. Für Funktionsfähigkeit und Sicherheit von elektrischen Geräten wird keine Haftung übernommen. Die Anfrage von Zustandsberichten ist nicht möglich. Wird dem Verkäufer vom Käufer vor Ablauf der einjährigen Verjährung nachgewiesen, dass Katalogangaben über die Urheberschaft, Signatur, Material und Provenienz unrichtig sind, wird dem Käufer auf Verlangen der gesamte Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe des Kaufobjektes zurückerstattet; alternativ ist nach Wahl des Käufers der Kaufpreis zu mindern. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruht. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kunden regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit für ein Mangel nach Übernahme einer Garantie, für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Bezahlung
- Der Kauf verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Mit dem Kauf geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen etc. auf den Käufer über. Der Käufer wird verpflichtet, das Los innerhalb von zehn Werktagen abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Verkäufer lagert das Los in diesem Fall auf Kosten des Käufers bei einer Spedition ein. Im übrigen ist der Verkäufer nicht verpflichtet, das Los vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. den von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Abholungen sind spätestens fünf Werktage vor Abholung beim Verkäufer anzukündigen.
- Sämtliche Preisangaben im Rahmen der Online Only-Auktion sowie die in diesem Zusammenhang abgegebenen Gebote verstehen sich zuzüglich eines Aufgeldes.
- Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis, dem Aufgeld von 26% und der auf den Zuschlagpreis und das Aufgeld erhobenen Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (Regelbesteuerung) oder aus dem Zuschlagpreis und dem Aufgeld von 33% inklusive MwSt,. die nicht ausweisbar ist (Differenzbesteuerung). Nicht besonders gekennzeichnete Lose werden grundsätzlich differenzbesteuert, besonders gekennzeichnete Lose werden regelbesteuert. Außerdem ist vom Käufer ein Anteil an der vom Verkäufer zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) zu entrichtenden Abgabe an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in Höhe von 1,5% des Zuschlagpreises zu bezahlen, wenn es sich um ein Originalwerk der Bildenden Kunst handelt, dessen Urheber Mitglied der VG Bild-Kunst ist.
- Ausfuhrlieferungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, innerhalb des EU-Auslands jedoch nur bei Unternehmen mit Umsatzsteueridentifikationsnummer. Sobald der Ausfuhrnachweis erbracht ist, wird dem ausländischen Kunden die Mehrwertsteuer vergütet. Um etwaige behördliche Genehmigung, die die Ausfuhr betreffen, muss sich der Käufer bemühen.
- Der Kaufpreis, d.h. der Endpreis (Zuschlagpreis + Aufgeld+ bzw. inkl. MwSt. + anteiliges Folgerecht) ist fällig mit dem Zuschlag. Der Käufer hat den Endpreis in Euro zu entrichten. Wahlweise wird Bargeld, Banküberweisung, EC-Karte oder Kreditkarte (Amex, Diners, MasterCard oder VISA bis zu einem Endpreis von EURO 5.000 zuzüglich einer Gebühr von 3,0%) akzeptiert. Zahlungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
- Gerät der Käufer mit der Abnahme der Erwerbung oder Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Verkäufer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät zehn Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Verlangt der Verkäufer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger Währungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Objekt bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern oder zu verkaufen. Mit dem Zuschlag oder zweiten Kauf erlöschen die Rechte des Käufers aus dem früheren Kauf. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlös und wird zu einer Wiederversteigerung nicht zugelassen.
Abholung
- Gekaufte Objekte werden erst nach geleisteter Bezahlung herausgegeben. Geht eine Zahlung nicht rechtzeitig ein, so haftet der Käufer für alle hieraus entstehenden Schäden. Eine Stundung wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug werden die bei der Hausbank des Verkäufers üblichen Bankzinsen für einen Überziehungskredit berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Käufer vorbehalten.
- Der Verkäufer lagert alle Objekte nach dem Ablauf von zehn Werktagen nach Rechnungsstellung ein. Danach ist er berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Lose im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einlagern zu lassen. Für Gegenstände, die im Lager des Auktionshauses untergebracht werden, erhebt der Versteigerer nach der genannten Frist eine Gebürh von 10 Euro pro Woche pro Gegenstand. Der Käufer kann wahlweise die ersteigerten Objekte selber abholen, durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder selber eine Spedition beauftragen.
Geldwäschegesetz (GwG) und Schlussbestimmungen
- Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist der Verkäufer dazu verpflichtet, den Bieter/Käufer bzw. den an einem Erwerb Interessierten sowie ggf. einen für diesen auftretenden Vertreter und den “wirtschaftlich Berechtigten” i.S.v. § 3 GwG zur Auftragsdurchführung zu identifizieren und die erhobenen Angaben und eingeholten Informationen aufzuzeichnen und aufzubewahren. Der Bieter/Käufer ist hierbei zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Vorlage der erforderlichen Legitimationspapiere (Personalausweis). Der Verkäufer ist berechtigt, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, eine Kopie/einen Scan/eine Bilddatei der genannten Dokumente anzufertigen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist der Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis anzufordern. Der Bieter/Erwerber bzw. an dem Erwerb Interessierte versichert, dass die von ihm zu diesem Zweck vorgelegten Legitimationspapiere und erteilten Auskünfte zutreffend sind und er, bzw. der von ihm Vertretene “wirtschaftlich Berechtigter” nach § 3 GwG ist.
- Die vom Käufer angegebenen Daten werden in der Kundendatei der Firma Quittenbaum Kunstauktionen GmbH zur Durchführung / Abwicklung der erteilten Aufträge, für etwaige Rückfragen und zur Kundenpflege gespeichert und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Bundesdatenschutzgesetz) behandelt. Der Käufer kann der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit sowie der Datenverarbeitung seiner Daten nach Abwicklung des Kaufes für die Zukunft durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an Firma Quittenbaum Kunstauktionen GmbH, Theresienstraße 60, 80333 München oder durch eine E-Mail an info@quittenbaum.de widersprechen.
- In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – für jeden von ihm verschuldeten Schaden.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit sie vereinbart werden können, München.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen für die ‘Online Only-Auktion’ unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Soweit die Bedingungen für die ‘Online Only-Auktion’ in mehreren Sprachen vorliegen, ist stets die deutsche Fassung maßgebend.
Widerrufsbelehrung
- Der Käufer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Wurden mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung gekauft, dann beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem der Käufer oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Quittenbaum Kunstauktionen GmbH, Theresienstraße 60, 80333 München, Telefon 089-27370210, Telefax 089-273702122, E-Mail info@quittenbaum.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.
- Bei Widerruf des Vertrag sind alle Zahlungen, die der Verkäufer vom Käufer erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben, sofern wir Ihnen solche Lieferkosten in Rechnung gestellt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei dem Verkäufer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird das selbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Rückzahlung kann verweigert werden, bis die Waren wieder zurückerhalten wurden oder bis ein Nachweis erbracht wurde, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Die Waren sind unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Käufer den Verkäufer über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet werden. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Für den etwaigen Wertverlust der Waren muss der Käufer aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist. Das Widerrufsrecht steht dem Käufer nicht zu, wenn dieser als Unternehmer gehandelt hat.